Ihr Weg zu uns

Die Autismustherapie wird ihm Rahmen der Eingliederungshilfe gewährt und von den zuständigen Sozial- und Jugendämtern getragen.

Um Zugang zur Autismustherapie zu erhalten, gibt es folgende Voraussetzungen.

Straßenschild Grubenhof

Diagnose

Die gesicherte Diagnose der Autismus-Spektrum-Störung (ASS) ist die erste und grundlegende Voraussetzung. Die Diagnose wird von spezialisierten Facheinrichtungen sowie von Kinder- und Jugendpsychiatern bzw. bei Erwachsenen durch einen Psychiater gestellt. Bei Bedarf können wir Sie bei der Suche nach geeigneten Diagnostikstellen unterstützen.

Kostenübernahme

Die Kosten für die Autismustherapie übernehmen im Rahmen der Eingliederungshilfe die zuständigen Sozial- und Jugendämter. Wenn Sie Unterstützung bei der Beantragung der Kostenübernahme durch den zuständigen Kostenträger wünschen, unterstützen wir Sie gerne.

Therapieplatz

Insofern ein Kostenanerkenntnis für die Autismustherapie vorliegt und Sie sich für einen Therapieplatz im Autismus-Therapie-Zentrum Ammerland interessieren, melden Sie sich gerne bei uns. Im Erstgespräch können Sie alle Fragen zu unserem Therapieangebot mit uns erörtern.

Beratung ohne Diagnose

Sie haben keine Diagnose, fragen sich jedoch, ob bei Ihnen oder bei einem Angehörigen eine Autismus-Spektrum-Störung vorliegen könnte?

- Dann können Sie sich telefonisch oder per E-Mail bei uns melden, um eine allgemeine Auskunft zu erhalten, welche Möglichkeiten Sie in dieser Situation haben (z.B. Kontaktadressen, Vorgehensweisen).
- Möchten Sie mögliche Hinweise auf eine Autismus-Spektrum-Störung gemeinsam mit einer erfahrenen Fachkraft erörtern und ggf. ein Screening durchführen lassen, dann können Sie unser kostenpflichtiges Beratungsangebot in Anspruch nehmen. Wir helfen Ihnen dabei, mögliche Hinweise besser einordnen zu können.